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Halloween Dekoration 173 Cm Grusel-Clown Mit Led-Lichter, Soundfunktion

Halloween Dekoration 173 Cm Grusel-Clown Mit Led-Lichter, Soundfunktion

Normaler Preis €65,75 EUR
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  • • Animierte Halloween-Dekoration: Kopf und Hände bewegen sich, während die Augen in einem unheimlichen Rot leuchten und ein gruseliges Lachen ertönt. Ein markantes Halloween-Accessoire, das für eine schaurige Stimmung sorgt.

  • • Bewegungs- und Geräuschaktivierung: Diese Halloween-Dekoration reagiert auf Berührung oder laute Geräusche und versetzt vorbeigehende Personen in Schrecken – perfekt für eine schaurige Halloween-Überraschung!

  • • Gruseliges Clown-Design in Rosa und Lila: Eine attraktive Dekoration für drinnen und draußen, ideal für die Halloween-Zeit.

  • • Batteriebetrieben: Funktioniert mit 3 x AA-Batterien – nicht im Lieferumfang enthalten. Kann flexibel im ganzen Haus platziert werden. Auch für überdachte Außenbereiche geeignet.

  • • Abmessungen: 60L x 18B x 173H cm. Leichter Aufbau – einfach die Einzelteile zusammenstecken.
  • ● Farbe: Schwarz+Weiß+Rosa
    ● Lichtfarbe: Rot
    ● Material: Stahl, Polyester, Kunststoff
    ● Gesamtabmessungen: 60L x 18B x 173H cm
    ● Gesamthöhe: 173 cm
    ● Leistung: 0,12 W
    ● Batterie: 3 x AA Batterie (nicht enthalten)
    ● HINWEIS: Unser Produkt ist hochsensibel. Es wird empfohlen, das Gerät bei Lärm oder Wind auszuschalten!
● 1 x Halloween-Dekoration

  • ● Spaßiger beweglicher Halloween-Animatronik: Rosa und lila Clown-Design, mit einem sich bewegenden Kopf und winkenden Armen/Händen
    ● Aktiviert sich automatisch durch Berührung oder laute Geräusche. Gesteuert von 3 x AA Batterien (nicht enthalten)
    ● Kopf und Arme bewegen sich bei Aktivierung, mit glühend roten Augen und einem gruseligen Lachen
    ● Halloween-Dekoration für Innen/Außen: im überdachten Außenbereich verwenden
    ● Einfache Montage - einfach die Teile zusammenfügen

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Hinweise zur Entsorgung von Elektrogeräten

Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass sie gesetzlich dazu verpflichtet sind, Altgeräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin.

Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, vor der Abgabe dieser Altgeräte, Altbatterien und Altakkumulatoren zu entnehmen, sofern diese nicht von diesen Altgeräten umschlossen sind. Ebenso müssen Lampen entnommen werden, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können. Die entnommenen Batterien sind dann in den Verkaufsstellen für Batterien oder an Recyclinghöfen bzw. sonstigen Batterie-Sammeleinrichtungen kostenlos zur Entsorgung ab zugegeben.

Als Endnutzer sind Sie für die Löschung personenbezogener und sonstiger vertraulicher Daten von ihren Altgeräten vor der Übergabe selbst verantwortlich.

Die Rückgabeabsicht können Sie aber auch noch nach dem Erhalt des Neugerätes anmelden.

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